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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von: Aiwy Media GmbH Lange Str. 75 76530 Baden-Baden
Aiwy Media GmbH | Stand: Juni 2026
HRB 756162 (Amtsgericht Mannheim)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Aiwy Media GmbH (nachfolgend "Aiwy") gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, die Aiwy mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend "Kunde") abschließt. Sie sind integraler Bestandteil sämtlicher Verträge und gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote gegenüber dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
(2) Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und die Leistungen von Aiwy ausschließlich für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke nutzt. AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Aiwy ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Es gelten die AGB von Aiwy in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrufbar ist.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Aiwy erbringt Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Online-Marketing. Hierzu zählen insbesondere die Entwicklung und Umsetzung digitaler Marketingstrategien, die Erstellung und Betreuung von Werbekampagnen auf Plattformen wie Google und Meta, die Entwicklung von Landingpages und Conversion-Systemen sowie alle damit zusammenhängenden Beratungs- und Umsetzungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot von Aiwy.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss werden nur wirksam, wenn sie von Aiwy schriftlich oder in Textform bestätigt werden.
(3) Aiwy schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen, Konversionsraten oder sonstiger Kennzahlen. Die Eignung der Leistungen für die Ziele des Kunden liegt im Risikobereich des Kunden.
(4) Aiwy ist berechtigt, zur Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen qualifizierte Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen. Ein Anspruch des Kunden auf Einsatz einer bestimmten Person besteht nicht.
(5) Drittplattformen wie Google, Meta oder LinkedIn sind berechtigt, Werbekampagnen jederzeit und ohne Angabe von Gründen einzuschränken, zu pausieren oder zu beenden. Aiwy hat hierauf keinen Einfluss. Ein solches Vorgehen der Plattformen berührt den Vergütungsanspruch von Aiwy nicht.
(6) Kosten für Werbebudgets, Lizenzen, externe Tools oder sonstige Drittleistungen sind nicht im Leistungsentgelt von Aiwy enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt. Der Kunde schließt entsprechende Verträge mit Dritten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab; Aiwy tritt dabei weder als Bevollmächtigter noch als Erfüllungsgehilfe des Kunden auf.
(7) Der Kunde ist für die rechtliche Konformität aller Werbemittel, Landingpages und sonstiger Inhalte, die er Aiwy zur Verfügung stellt oder die auf seine Anweisung hin erstellt werden, ausschließlich selbst verantwortlich. Eine rechtliche Prüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden vor Schaltung wird empfohlen.
(8) Vereinbarte Termine zur Besprechung (z. B. Strategie-Calls oder Check-ins) sind für den Kunden verbindlich. Kann ein Termin vom Kunden nicht wahrgenommen werden, ist Aiwy nicht zur Nachholung verpflichtet, sofern Aiwy nicht selbst die Ursache für den Ausfall gesetzt hat. Die Pflicht zur Vergütung bleibt unberührt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Allgemeine Darstellungen der Leistungen von Aiwy auf der Website oder in anderen Medien stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien übereinstimmend ihren Willen zum Vertragsschluss erklären. Dies kann in einem Video-Call, per Telefon, per E-Mail oder durch Unterzeichnung eines Angebotsdokuments erfolgen. Der Kunde willigt ein, dass Aiwy Telefon- und Video-Gespräche zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf.
(3) Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erklärt dieser zugleich, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
§ 4 Vergütung und Preise
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot von Aiwy. Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
(2) Aiwy ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und die Aufnahme oder Fortsetzung der Leistungserbringung von deren Zahlung abhängig zu machen.
(3) Sind mehrere Personen auf Kundenseite Vertragspartner, haften sie gesamtschuldnerisch für die vollständige Vergütung.
(4) Bei Laufzeitverträgen mit monatlicher Abrechnung behält sich Aiwy das Recht vor, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen anzupassen. Der Kunde ist berechtigt, im Fall einer Preiserhöhung das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn die Erhöhung mehr als 10 % des bisherigen Nettobetrags überschreitet.
§ 5 Zahlung und Rechnung
(1) Die vereinbarte Vergütung ist sofort nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung in voller Höhe fällig, sofern im Angebot keine abweichende Zahlungsweise vereinbart wurde. Bei Ratenzahlungen ist die jeweilige Rate im Voraus für den vereinbarten Leistungszeitraum fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt mit Vertragsschluss das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat und teilt Aiwy eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Die Ankündigung der Kontobelastung (Pre-Notification) erfolgt mindestens einen Geschäftstag vor dem Belastungsdatum; sie kann formlos, etwa per E-Mail oder Rechnung, erfolgen. Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat gilt bis zu dessen ausdrücklichem Widerruf auch für Folgegeschäfte.
(3) Kommt eine Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zur Ausführung, hat der Kunde den ausstehenden Betrag innerhalb von fünf Werktagen per Überweisung zu begleichen und die durch die Rücklastschrift entstandenen Bankgebühren zu erstatten.
(4) Aiwy stellt dem Kunden ordnungsgemäße, umsatzsteuerausweisende Rechnungen aus, auf Wunsch auch in elektronischer Form. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsübermittlung einverstanden.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Aiwy berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Mahnkostenpauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von Aiwy anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Erfolg der Zusammenarbeit hängt maßgeblich von der aktiven Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde stellt Aiwy alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien und Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung – auch ohne gesonderte Aufforderung.
(2) Der Kunde trifft alle erforderlichen Entscheidungen und erteilt notwendige Freigaben unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Anforderung durch Aiwy, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
(3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und verzögert sich dadurch die Leistungserbringung, verschiebt sich ein etwaiger vereinbarter Terminplan entsprechend. Aiwy bleibt in diesen Fällen zur Vergütung berechtigt. Erfüllt der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung eine Mitwirkungspflicht nicht innerhalb von einem Monat, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils einen Monat. Aiwy ist berechtigt, entstandene Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von Aiwy bereitgestellten Zugangsdaten zu internen Portalen oder Plattformen vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe ist untersagt.
(5) Der Kunde stellt Aiwy sicher, dass sämtliches von ihm bereitgestellte Material (Texte, Fotos, Marken, Logos etc.) frei von Rechten Dritter ist oder die entsprechenden Nutzungsrechte vertraglich gesichert sind. Der Kunde stellt Aiwy von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen, vollständig frei.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht von Aiwy
(1) Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Aiwy berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen. Aiwy hat den Kunden hierüber vorab in Textform zu informieren.
(2) Aiwy steht bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden überlassenen Unterlagen zu, soweit dies nicht zu einem unverhältnismäßigen Nachteil für den Kunden führen würde.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Bei Verträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit ausgeschlossen.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um den jeweils ursprünglich vereinbarten Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von mindestens zwei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für Aiwy liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei fälligen Ratenzahlungen in Verzug ist und diesen Verzug trotz Mahnung mit Nachfrist nicht behebt. In diesem Fall kann Aiwy die Leistungen einstellen und die bis zum regulären Laufzeitende noch fällig werdende Gesamtvergütung als Schadensersatz geltend machen, wobei sich Aiwy ersparte Aufwendungen anrechnen lässt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt). Die Kündigung wird mit Zugang bei der anderen Partei wirksam.
(5) Pausierungen von Kampagnen auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die Aiwy nicht zu vertreten hat, lassen den Vergütungsanspruch unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Aiwy haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für übernommene Garantien bleibt ebenfalls unberührt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Aiwy nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums tatsächlich gezahlte Vergütung.
(3) Eine weitergehende Haftung von Aiwy ist ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Einsparungen.
(4) Aiwy haftet nicht für Datenverluste, soweit diese darauf beruhen, dass der Kunde keine angemessene Datensicherung vorgehalten hat. Die Haftung für Datenverlust ist im Übrigen auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei einer dem Stand der Technik entsprechenden Datensicherung angefallen wäre.
(5) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit keine gesetzlich zwingenden längeren Fristen gelten.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle von Aiwy im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse – einschließlich Texte, Konzepte, Grafiken, Websites, Software und sonstige Materialien – sind geistiges Eigentum von Aiwy. Aiwy räumt dem Kunden hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, das auf die vertraglich vereinbarten Zwecke beschränkt ist.
(2) Das Nutzungsrecht entsteht aufschiebend bedingt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung (bei Ratenzahlung: mit Zahlung der letzten Rate). Eine Bearbeitung oder Weiterentwicklung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Aiwy zulässig.
(3) Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Aiwy, sofern sich eine solche nicht bereits aus dem vereinbarten Leistungsumfang ergibt.
(4) Mit Beendigung des Vertrags erlöschen alle eingeräumten Nutzungsrechte. Aiwy ist berechtigt, dem Kunden nach Vertragsende den Zugang zu bereitgestellten Plattformen oder Systemen zu entziehen.
§ 11 Vertraulichkeit und Referenznutzung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsdaten, Strategien und Kundenlisten – vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben noch für eigene Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit zu nutzen. Diese Pflicht gilt zeitlich unbeschränkt, auch nach Vertragsende.
(2) Nimmt der Kunde an gemeinsamen Formaten mit anderen Kunden von Aiwy teil (z. B. Gruppencoachings, Online-Seminare), gilt eine strikte Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten über alle besprochenen Inhalte.
(3) Aiwy ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss eines Auftrags namentlich und unter Verwendung seiner Unternehmensmarke als Referenz zu nennen sowie über Inhalte und Ergebnisse der Zusammenarbeit in Wort, Bild und Ton zu berichten, auch zu Marketingzwecken. Der Kunde kann dieser Nutzung widersprechen, sofern er dies bei Vertragsschluss schriftlich erklärt.
(4) Beide Parteien verpflichten sich zu einem respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander, insbesondere in öffentlichen Äußerungen und gegenüber Dritten. Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik durch den Kunden berechtigen Aiwy zur rechtlichen Gegenwehr.
§ 12 Kommunikation und Dokumentation
(1) Die Kommunikation zwischen Aiwy und dem Kunden kann per E-Mail, Messenger-Dienst oder Telefon erfolgen. Wünscht der Kunde besondere Sicherheitsanforderungen wie verschlüsselte Kommunikation, hat er dies bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.
(2) Aiwy ist berechtigt, Telefon- und Videogespräche zu Dokumentations- und Qualitätszwecken aufzuzeichnen. Der Kunde erklärt mit Vertragsschluss sein Einverständnis damit.
(3) Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsübermittlung einverstanden.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Aiwy, die unter www.aiwy.io/datenschutz abrufbar ist. Soweit Aiwy im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Aiwy in Baden-Baden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(4) Erfüllungsort ist der Sitz von Aiwy.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026 · Aiwy Media GmbH